Katastervermessung
Katastervermessung

Nach dem Vermessungsgesetz der Länder (LGVerm) dürfen vermessungstechnische Leistungen nur von den zuständigen Katasterämtern oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbracht werden.
Wir sind als öffentliche Vermessungsstelle in Rheinland-Pfalz zugelassen und bieten seit über 20 Jahren alle bekannten öffentlichen Vermessungsdienstleistungen an.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben. Wir beraten Sie gerne.

Grenzanzeige/ Grenzwiederherstellung/ Grenzfeststellung
Sie sind sich nicht ganz sicher wie der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze ist, dann haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Eine Grenzanzeige ist ein formloses Anzeigen (mittels Farbe oder eines Holzpflocks) des rechtlichen Grenzverlaufs ihres Grundstücks.
- Eine Grenzwiederherstellung zeigt Ihnen auch den rechtlichen Grenzverlauf Ihres Grundstücks an, mit dem Zusatz das alle nicht abgemarkten Grenzpunkte neu abgemarkt werden. Hierbei werden alle Angaben aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet und zur Bestimmung Ihrer Grenze herangezogen. Diese Art der Grenzbestimmung hat rechtliche Tragweite und wird gängiger Weise in einem Grenztermin offiziell Verhandelt.
Wir beraten Sie gerne welche Art der Grenzbestimmung für Sie ratsam ist.
Gebäudeeinmessung
Für Sie als Eigentümer besteht eine Gebäudeeinmessungspflicht. Sie sind verpflichtet, spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Gebäudes eine Einmessung zu beantragen. Eine Einmessung ist für die Eintragung in das Liegenschaftskataster relevant, weil viele öffentliche wie auch private Stellen jeden Tag darauf zugreifen. Ein aktuelles Liegenschaftskataster bietet beispielsweise für Rettungskräfte eine entscheidende Grundlage.
Sie können Ihre Gebäudeeinmessung direkt bei uns beantragen und wir setzen uns dann für einen Termin mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie bereits die Absteckung Ihres Gebäudes bei uns beantragt haben, werden wir Sie zum richtigen Zeitpunkt auf die Einmessungspflicht aufmerksam machen.


Teilung
Eine Teilung oder wie es fachlich korrekt heißt, eine Zerlegung, ist die Aufteilung eines Flurstücks in zwei oder mehrere neue Flurstücke. Wenn Sie eine neue Flurstücksgrenze auf Ihrem Grundstück ziehen möchten (z. B. für einen Verkauf), müssen dafür alle relevanten Angaben aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet und zur Bestimmung Ihrer neuen Grenze herangezogen werden. Eine Grundstücksteilung hat rechtliche Tragweite und wird gängiger Weise in einem Grenztermin offiziell Verhandelt.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben. Wir beraten Sie gerne.
Sonderung
Die Sonderung ist ein Spezialfall der Teilung und nur in manchen Gebieten und unter spetziellen Umständen möglich. Die Sonderung ist die Festlegung einer neuen Grenze, ohne eine örtliche Vermessung. Der Vorteil einer Sonderung für sie als Kunde ist, durch die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung, ein geringerer Kostenfaktor. Wir beraten sie gerne, ob in Ihrem Fall eine Sonderung möglich und sinnvoll ist.


Verschmelzung
In der Verschmelzung werden zwei benachbarte Flurstücke zu Einem zusammengeführt. Eine Verschmelzung ist häufig für die Genehmigung eines Bauantrags notwendig und hat eine automatische Vereinigung im Grundbuch zur Folge. Für eine Vereinigung ist keine Vermessung notwendig, weshalb sie mit einem einfachen Antrag meistens schnell abgearbeitet werden kann.
Sie können den Antrag auf eine Verschmelzung direkt bei uns stellen und wir kümmern uns dann um die fachgerechte Abwicklung.
Kontaktieren sie Uns gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben
Weitere Angebote
- Vereinigung und Teilung in einem Auftrag
- Gebäudeeinmessung von Amtswegen
- Baulandumlegungen
- Bauplatzpazellierung
- Straßenschlussvermessungen
- Umring für Flurbereinigungsverfahren
Melden Sie sich für Fragen oder Sonderwünsche einfach per Mail bei uns.
