Kataster Vermessung
Öffentliche Vermessungsleistungen dürfen nach den Vermessungsgesetzen der Länder nur von den Vermessungsbehörden oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbracht werden.
Unser Büro ist als öffentliche Vermessungsstelle in Rheinland-Pfalz zugelassen.
Wir bieten alle gängigen Dienstleistungen an:
- Grenzfeststellung
- Grenzwiederherstellung
- Teilungsvermessungen
- Vereinigungen
- amtliche Gebäudeeinmessungen
- Sonderung
- Bauplatzparzellierung
- Straßenschlussvermessung
Kontaktieren sie uns gerne bei Fragen zu ihrem Vorhaben. Wir beraten sie gerne.
